Ordentliche Vereinsjugendversammlung am 31.03.2025
Der Vorstand lädt zur ordentlichen Jugendversammlung ein. Die Jugendversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern, die das 12. Lebensjahr vollendet und das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nur diese haben in der Jugendversammlung Stimmrecht. Ohne Stimmrecht können alle Vereinsmitglieder an der Jugendversammlung teilnehmen.