Auf seiner letzten Sitzung hat der Erweiterte Vorstand im Zuge eines Grundsatzbeschlusses einstimmig entschieden, dass die Gesamtkosten für das Clubhaus, die im steuerlichen Bereich der Vermögensverwaltung anfallen, langfristig und dauerhaft aus den Grundbeiträgen gedeckt werden sollen. Anlass für diesen Grundsatzbeschluss war der in den vergangenen Jahren seitens der Revisoren und einiger Mitglieder immer wieder beanstandete Umstand, dass die Pachteinnahmen und Betriebskostenanteile seitens der Clubhauspächter nicht ausreichten, um die Gesamtkosten des Clubhauses abzudecken.
Die daraus resultierenden Forderungen reichten von einer pauschalen Kostensenkung über eine pauschale Forderung nach höheren Pachteinnahmen bis zur Forderung eines veränderten, gastronomischen Konzepts. Bei der Nutzung des Clubhauses muss jedoch berücksichtigt werden, dass nur 50% der Flächen zu gastronomischen Zwecken verpachtet sind. Die übrigen 50% werden vom Verein für seine originären Zwecke, zur Durchführung von Sportangeboten (Gymnastikraum), zur Planung und Organisation des Sportbetriebs (Abteilungsleitung-/Trainer-/Betreuersitzungen im Versammlungsraum), zur Vereinsverwaltung/-Geschäftsführung (Versammlungen der Vereinsorgane) sowie zur Mitgliederverwaltung (Geschäftsstelle/Archiv) genutzt. Daher müssen die über die Deckung durch Pachteinnahmen hinausreichenden Betriebs- und Investitionskosten des Clubhauses langfristig und dauerhaft durch die Grundbeiträge gedeckt werden – wie in der Finanzordnung festgelegt. Der Erweiterte Vorstand ist zuversichtlich, dass sich auch die Mitgliederversammlung diesem Grundsatzbeschluss anschließen wird.
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